Feuerlöscher
Regelmäßige Feuerlöscher-Wartungen
Für Geschäftskunden beträgt der gesetzliche Turnus für die Wartung und Instandsetzung von tragbaren sowie fahrbaren Feuerlöschern zwei Jahre. Die Wartung von Feuerlöschern darf nur von einem Sachkundigen nach DIN 14406 Teil 4 und TRBS 1203 durchgeführt werden. Die Überprüfung wird in der Regel direkt vor Ort in unserer mobilen Werkstatt durchgeführt, kann aber auch jederzeit auf Wunsch extern erledigt werden. Für die Zeit der Wartung stellen wir Ihnen Tausch-Feuerlöscher zur Verfügung. Nach der Überprüfung und Instandsetzung erhalten Sie wieder Ihre eigenen Feuerlöscher. Die nächste Wartung sollte keinesfalls überschritten werden, da bei eventuellen Schäden unnötige Rechtsstreitigkeiten bei der Schadensregulierung auftreten können.
Für Privatpersonen gilt der o.g. gesetzliche Prüf-Turnus nicht. Jedoch empfiehlt sich die zweijährige Wartung der Feuerlöscher in jedem Falle. Auch die Hersteller weisen dringlich auf eine regelmäßige Wartung und Instandsetzung hin. Denken Sie immer daran: Damit nichts passiert, wenn was passiert.
Feuerlöscher: Beratung, Verkauf und Montage
Entspricht Ihr Feuerlöscher nicht mehr den geltenden Vorschriften, muss dieser entweder instandgesetzt oder ausgesondert werden. Da nicht jeder Feuerlöscher für jeden Brand geeignet ist, ist es unbedingt notwendig den richtigen Feuerlöscher für Sie zu bestimmen. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und lassen Ihnen ein unverbindliches und detailliertes Angebot zukommen.
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Lars Toberer
Brandschutzsachverständiger
und Fachplaner Brandschutz
Damit nichts passiert, wenn was passiert.