Brandschutzordnung

Wir machen Ihr Unternehmen fit für den Brandschutz.

Eine Brandschutzordnung dient der genauen Regelung und Beschreibung der Vorgehensweise im Brand- und Alarmfall. Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 gliedert sich in die drei Teile A, B und C und sollte speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sein.

  • Teil A gilt für alle Personen, die sich im Hause befinden.
  • Teil B richtet sich an Personen die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten.
  • Im Teil C werden die besonderen Aufgaben der Brandschutzhelfer und Personen, die im Ernstfall aktiv werden geregelt.

Durch solch eine Brandschutzordnung sind Sie und Ihre Mitarbeiter bestens für den Ernstfall gerüstet. Durch schnelles und richtiges Handeln können größere Schäden vermieden werden.

Wenn alle Handgriffe sitzen, kann jeder Brand ohne größere Probleme erkannt, gelöscht oder im besten Fall vermieden werden.

Schulen Sie selbst, oder lassen Sie Ihre Mitarbeiter anhand einer speziell zugeschnitten Brandschutzordnung für Ihr Unternehmen schulen. Jeder muss für eine einwandfreie Vorgehensweise im Brandfall gerüstet sein.

Lassen Sie sich von mir beraten, wie eine solche Brandschutzordnung bei Ihnen aussehen könnte.

Sie wollen Brandschutz aus einer Hand? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Ich unterstütze Sie von der Planung bis zur Ausführung und stehe für Ihre Fragen zum Thema Brandschutz jederzeit gerne zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

Lars Toberer

0157 830 547 96
kontakt@brandschutz-toberer.de

Lars Toberer
Brandschutzsachverständiger
und Fachplaner Brandschutz

Damit nichts passiert, wenn was passiert.