Brandschutzhelfer-Ausbildung

Wir machen Ihre Mitarbeiter fit für den Brandschutz.

In verschiedenen Gesetzen und Vorschriften wird die Ausbildung von Brandschutz­helfern gefordert.

Im §10 Arbeitsschutzgesetz heißt es, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, welche für die Erste Hilfe, die Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich ist.

Die DGUV- Vorschriften (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) verlangen ebenso die fachkundige Ausbildung von Brandschutzhelfern. So steht es in § 22 (2) Notfallmaß­nahmen der DGUV, dass der Unternehmer eine ausreichende Anzahl an Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen hat.

Auch die ASR A 2.2 (Arbeitsstätten Regel), die im November 2012 erlassen wurde, regelt unter Punkt 6.2 die Ausbildung von Brandschutzhelfern.

  1. Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
  2. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungs­beurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
  3. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
  4. Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.
  5. Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung.

Die Ausbildung der Brandschutzhelfer gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Dauer beträgt je nach Teilnehmerzahl zwischen 3–5 Stunden. Der theoretische Teil wird anhand einer Präsentation gelehrt. Die praktische Übung im Umgang mit dem Feuerlöscher erfolgt im Freien an einem mobilen Brandsimulator. Die Voraussetzungen einer Ausbildung sind also minimal. Die Preise richten sich nach der Anzahl der Teilnehmer. Ab einer Teilnehmerzahl von fünf Personen kann die Ausbildung durchgeführt werden.

Ausbildungsinhalte:

  • Brandlehre
  • Brandverhütung
  • Gliederung des Brandschutzes
  • Brandschutzordnung nach DIN 14096
  • Gefahren von Bränden
  • Brandklassen
  • Löschmittel
  • Funktion und Einsatz von Feuerlöschern
  • Wandhydranten
  • Verhalten im Brandfall
  • Personenbrand

Ihr Nutzen:

  • Gesundheitsschutz der Belegschaft
  • Vorbeugen/Verringern von Brandschäden und wirtschaftlichen Verlusten
  • Keine Produktionsausfälle und verärgerte Kunden
  • Der Brandschutzhelfer kann den Brandschutzbeauftragten aktiv unterstützen
  • Sie tragen dem Gesetzgeber, der Berufsgenossenschaft und der Feuerversicherung Rechnung

Voraussetzungen für die Ausbildung sind:

  • Sie sollten einen Schulungsraum oder ein Besprechungszimmer haben
  • und über eine Fläche im Freien von ca. 8×8 m verfügen.

Wenn Sie die zwei genannten Punkte erfüllen können, steht einer ordentlichen Ausbildung Ihrer Mitarbeiter nichts mehr im Wege. Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung.

Schulungen der Mitarbeiter

Nicht nur eine Ausbildung am Feuerlöscher wird vom Gesetzgeber gefordert, sondern eine jährliche theoretische Unterweisung im Bereich des Brandschutzes muss jeder Mitarbeiter erhalten. Sparen Sie sich unnötige Vorbereitungen und Kosten für Schulungen in diesem Bereich. Kontaktieren Sie mich und wir werden gemeinsam die Forderungen des Gesetzgebers erfüllen. Fachgerecht und praxisnah werde ich Ihre Mitarbeiter auf die Gefahren von Bränden, sowie mögliche Brandursachen von Bränden und unnötiges Fehlverhalten schulen. Eine kontinuierliche Sensibilisierung der Mitarbeiter verringert das Brandrisiko.

Vorbeugen ist besser als Löschen.
Dieses Motto sollte für jeden Arbeitgeber höchste Priorität haben.

Sie wollen Brandschutz aus einer Hand? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Ich unterstütze Sie von der Planung bis zur Ausführung und stehe für Ihre Fragen zum Thema Brandschutz jederzeit gerne zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

Lars Toberer

0157 830 547 96
kontakt@brandschutz-toberer.de

Lars Toberer
Brandschutzsachverständiger
und Fachplaner Brandschutz

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